Elektromobilität braucht neben Autos und Ladestationen auch Leitungsinfrastruktur
Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verfolgt die Bundesregierung ihre Linie, Elektromobilität als zentrale Säule der Klimawende zu etablieren, konsequent weiter. Die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht von Schutzrohren für Elektrokabel, die Privilegierung des Einbaus von Ladestationen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) und der neu eigenführte Umweltbonus für E-Autos all diese neuen Regelungen ebnen den Weg dafür, dass E-Autos künftig unkompliziert über Nacht geladen werden können. Das sind prinzipiell Schritte in die richtige Richtung″, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). Wichtig ist jedoch, dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen mit den notwendigen städteplanerischen Überlegungen.″